Verkehrs-Rechtsschutz für GdP Mitglieder
Ohne Wartezeiten!
Versicherungsschutz besteht gem. den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen 2008 (ARB 2008) für alle* bei Vertragsabschluss auf den versicherten Personenkreis zugelassenen oder mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger, in der jeweiligen Eigenschaft als
- Eigentümer, Halter oder Insasse
- Fahrer fremder Fahrzeuge
- Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer
Alle berechtigten Fahrer und berechtigte Insassen der versicherten Motorfahrzeuge zu Lande erhalten ebenfalls Versicherungsschutz.
*nicht jedoch für Lastkraftwagen, sonstige Nutzfahrzeuge und Omnibusse
Single Tarif ( ARB 2008)
Der Verkehrs-Rechtsschutz mit Fußgänger-Rechtsschutz wird durch die Advocard Rechtsschutzversicherung AG mit einem Jahresbeitrag von 52 € inkl. Versicherungsteuer gewährt.
- Versicherte Personen:
Versichert ist der Versicherungsnehmer und die minderjährigen Kinder sowie die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljährigen Kinder, solange sie noch keine dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben (§ 18, Abs. 2.u.3. der ARB 2008).
Familien/Partner Tarif ( ARB 2008 )
Der Verkehrs-Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer und seine Familie/Lebenspartner wird mit einem Jahresbeitrag von 74,30 € inkl. Versicherungsteuer gewährt.
- Versicherte Personen:
Versichert ist der Versicherungsnehmer, dessen Lebenspartner und die minderjährigen Kindersowie die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljährigen Kinder, solange sie noch keine dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben ( § 18, Abs. 1.u.2. der ARB 2008 ). Zu den mitversicherten Kindern zählen auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder.
Der Versicherungsschutz umfasst:
Schadenersatz- Rechtsschutz
für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
für die Geltendmachung und Abwehr aus privatrechtlichen Verträgen und aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen.
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Verwaltungsbehörden und –gerichten.
Straf-Rechtsschutz
für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines verkehrsrechtlichen Vergehens oder einer fahrlässigen Verletzung sonstiger Strafvorschriften.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit.
Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen, die aus dem privaten nicht beruflichen Bereich über das Internet abgeschlossen werden.
Die Advocard zahlt die notwendigen Kosten bis zu 500.000 € je Rechtsschutzfall, z.B. für :
- den Rechtsanwalt Ihrer Wahl und das Gericht.
- Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht
- die Gebühren eines Schieds- und Schlichtungsverfahren
- Nebenkläger und Gegenseite, soweit das Gericht sie Ihnen auferlegt und stellt zusätzlich darlehensweise bis zu 100.000 € für Strafkaution bereit.
Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die in Europa und den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres eintreten. Außerhalb dieses Geltungsbereichs besteht für einen Aufenthalt bis zu 6 Monaten weltweiter Rechtsschutz. Die Kosten für einen dort eintretenden Rechtsschutzfall werden bis zu 100.000 € übernommen.
Ausgeschlossen ist der Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Ereignissen, für die der Versicherungsnehmer bei der Gewerkschaft der Polizei Rechtsschutzleistungen erhält.
Der Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und der Advocard Rechtsschutzversicherung AG erlischt ohne besondere Erklärungen mit der Beendigung der Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft der Polizei.
Keine Wartezeiten im Bereich der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung!
Privat-Rechtsschutz für GdP-Mitglieder
Der Privat-Rechtsschutz (ARB 2010) bietet die Advocard Rechtsschutz-versicherung zu einem Jahresbeitrag von 106,40 € inkl. Versicherungssteuer, bzw. 159,75 € bei Einschluss der Wohnungs-/Haus-Rechtsschutz an. Versichert sind:
- Sie als Versicherungsnehmer
- Ihr Ehepartner/Lebenspartner
- Ihre minderjährigen Kinder sowie Ihre unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljährigen Kinder jedoch lediglich bis zu dem Zeitpunkt diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten:
Schadenersatz-Rechtsschutz
für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht*
für die Geltendmachung und Abwehr aus privatrechtlichen Verträgen und aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen.
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Verwaltungsgerichten* 1)
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten.
Straf-Rechtsschutz
für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer fahrlässigen Verletzung sonstiger Strafvorschriften.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit.
Sozialgerichts-Rechtsschutz *
Streitigkeiten mit der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung.
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht sowie im Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft
für den Rat oder die Auskunft in familien- und erbrechtlichen sowie das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft betreffenden Angelegenheiten durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar, wenn eine Veränderung einer Rechtslage vorliegt.
Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich*
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen, die aus dem privaten, nicht beruflichen Bereich über das Internet abgeschlossen werden.
Opfer-Rechtsschutz
für die versicherten Personen im privaten Bereich als Opfer von Gewaltstraftaten, als Nebenkläger einer vor einem deutschen Strafgericht erhobenen öffentlichen Klage.
Beratungs-Rechtsschutz in Betreuungsverfahren und bei Patienten/Betreuungsverfügungen
für den ersten Rat oder die erste Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes oder Notars von bis zu 220 € pro Versicherungsjahr.
Wohnungs- und Haus- Rechtsschutz* für alle vom Versicherungsnehmer und dessen Lebenspartner selbst bewohnten Wohneinheiten (sofern beantragt)
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dringlichen Rechten.
Mitversicherung von Streitigkeiten aus der betrieblichen Altersversorgung
Die Versicherungssumme je Rechtsschutzfall ist unbegrenzt. Zusätzlich übernimmt Advocard die darlehensweise Bereitstellung von Strafkautionen bis zu 200.000 €.
Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die in Europa und den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres eintreten. Außerhalb dieses Geltungsbereichs besteht für einen Aufenthalt bis zu 6 Monaten weltweiter Rechtsschutz. Die Kosten für einen dort eintretenden Rechtsschutzfall werden bis zu 200.000 € übernommen.
* 3 Monate Wartezeit
1) in verwaltungsrechtlichen Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen besteht eine Wartezeit von einem Jahr, ansonsten 3 Monate
Ihr Ansprechpartner bei der OSG:
Diana Lühr
Email: dluehr@gdp-online.de
Tel.: 0211 / 7104 202